Ambulante
Assistenzleistungen

Unterstützung im eigenen Wohnraum im
Landkreis Nordwestmecklenburg
Ambulante
Assistenzleistungen
Unsere ambulanten Assistenzleistungen
ermöglichen Menschen mit wesentlicher
psychischer, geistiger oder suchtbedingter
Beeinträchtigung ein selbstbestimmtes Leben in
der eigenen Wohnung.
Die Unterstützung erfolgt personenzentriert,
bedarfsorientiert und im Einklang mit den
gesetzlichen Grundlagen gemäß § 113 Abs.2 Nr.2 i. V. m. § 78 SGB IX.
Auf einen Blick
Leistungsform: Assistenz zur Sozialen Teilhabe im eigenen Wohnraum
Rechtsgrundlage: § 113 i. V. m. § 78 SGB IX
Einzugsgebiet: Landkreis Nordwestmecklenburg und angrenzende Regionen
Wohnformen: Einzel-, Paar-, Wohn- und Hausgemeinschaften
Nachtregelung: Rufbereitschaft von 21–6 Uhr
Pflegeleistungen nach SGB XI: derzeit nicht möglich
Unser Einzugsgebiet
Die ambulanten Assistenzleistungen werden im gesamten Landkreis
Nordwestmecklenburg erbracht. Auch angrenzende Landkreise sind nicht
grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Unterstützung erfolgt dort, wo der Mensch lebt – im Quartier der Stadt, in der
Gemeinde oder im ländlichen Raum.

Wohnformen
Die Assistenz erfolgt unabhängig von einer bestimmten Wohnform und richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Teilhabebedarf.
Mögliche Settings:
-
Einzelwohnen
-
Paarwohnen
-
Wohngemeinschaften
-
Hausgemeinschaften
Ziel ist es, Menschen möglichst lange an dem Ort zu begleiten, der für sie ihr Zuhause darstellt.
Zielgruppe
-
Die Assistenz richtet sich an erwachsene Menschen mit einer wesentlichen psychischen und/oder geistigen Behinderung gemäß §§ 2 Abs. 1, 99 SGB IX.
Dazu zählen u. a.:
-
Menschen mit psychischen Erkrankungen
-
Menschen mit Suchterkrankungen
-
Menschen mit Doppeldiagnosen
​
Nicht geeignet ist das Angebot bei:
-
vorrangiger Pflegebedürftigkeit
-
massivem Selbst- oder Fremdgefährdungspotenzial
-
dauerhaftem nächtlichem Assistenzbedarf
Die Leistungen
Die Assistenzleistungen umfassen insbesondere:
Alltagsbewältigung
-
Haushaltsführung
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Selbstversorgung
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Gesundheitsfürsorge
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Finanzen und Behörden
Soziale Beziehungen
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Kontaktgestaltung
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Konfliktberatung
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familiäre Bezüge
Persönliche Lebensplanung
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Arbeit / Beruf
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Wohnperspektive
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Lebensziele
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Umgang mit Sucht
Gesellschaftliche Teilhabe
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Freizeit
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kulturelle Aktivitäten
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sportliche Angebote
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Vereinsleben
Formen der Assistenz
Die Unterstützung erfolgt in Form von
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einfacher Assistenz (kompensatorisch)
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qualifizierter Assistenz (anleitend, befähigend)
-
Einzel- oder Poolleistungen
-
koordinierenden Tätigkeiten (Case-Management)
Zusätzlich steht eine nächtliche Rufbereitschaft zur Verfügung (21–6 Uhr).
