Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum

Wohnen mit Unterstützung im eigenen Zuhause
Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum
Wir unterstützen Menschen im eigenen Wohnraum bei ihrer individuellen Lebensführung durch Beratung, Begleitung und teilweise oder vollständige Übernahme einzelner Tätigkeiten.
Was bedeutet
,,Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum” bei uns?
Selbstständig wohnen - mit verlässlicher Unterstützung
Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum bedeutet Unterstützung im eigenen Zuhause. Unsere Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe werden dort erbracht, wo der Mensch lebt – im Einzelwohnen, im Paarwohnen oder in Wohn- und Hausgemeinschaften. Ziel ist es, Menschen mit einer wesentlichen psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung in ihrer eigenen Wohnung und im sozialen Umfeld zu ermöglichen. Die Unterstützung richtet sich ausschließlich nach dem individuell festgestellten Teilhabebedarf. Art, Umfang und Intensität der Assistenz werden im Rahmen der Gesamtplanung gemeinsam abgestimmt und regelmäßig überprüft. Ambulante Assistenz bedeutet dabei nicht Übernahme des Alltags, sondern Begleitung, Befähigung und – wo erforderlich – konkrete Unterstützung bei der Gestaltung eines eigenständigen Lebens.
Unser Grundsatz: So viel Hilfe wie nötig – so viel Selbstbestimmung wie möglich.
Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum
Unser Verständnis von Wohnen
Wohnen bedeutet Selbstbestimmung.
Das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem man lebt, ist in der UN- Behindertenrechtskonvention verankert. Unsere ambulanten Leistungen knüpfen an dieses Verständnis an: Unterstützung richtet sich nicht nach einer Wohnform, sondern ausschließlich nach dem individuellen Teilhabebedarf.
Wir begleiten Menschen möglichst lange an dem Ort, den sie als ihr Zuhause gewählt haben.

Für wen ist der ambulante Dienst geeignet?
i.S.d. §§2 Abs. 1, 99 SGB IX
Für wen ist es geeignet?
Dieses Angebot richtet sich an erwachsene Personen mit einer wesentlichen psychischen und/oder geistigen Behinderung, die vorübergehend oder dauerhaft ohne Unterstützung zu einer selbständigen Lebensführung nicht in der Lage sind bzw. deren Fähigkeiten zur Teilhabe an der Gemeinschaft aufgrund ihrer Erkrankung erheblich beeinträchtigt sind. Zum anderen sind es suchtabhängige (junge) Erwachsene
(„CMA-Erkrankte“), denen es aufgrund ihrer Erkrankung nicht gelingt, tragfähige Beziehungen zu entwickeln und suchtmittelfrei zu leben.
Für wen ist es nicht geeignet?
Dieses Angebot richtet sich nicht an
-
Menschen mit vorrangiger Pflegebedürftigkeit
-
Menschen mit fehlender
Bereitschaft Unterstützungsleistungen anzunehmen -
Menschen, die nächtlichen Assistenzbedarf / Hilfebedarf aufweisen
-
Menschen mit massivem Selbstund/oderFremdgefährdungspotential
Inhalte der Assistenzleistungen
Die Assistenz zur sozialen Teilhabe umfasst in der Regel insbesondere

Alltagsbewältigung
-
Haushaltsführung
-
Selbstversorgung
-
Gesundheitsfürsorge
-
Umgang mit Behörden und Finanzen

Lebensführung & persönliches
-
Unterstützung bei Arbeit,
Wohnraumfragen, Sozialem -
Begleitung im Umgang mit Sucht
-
Entwicklung individueller Lebensziele

Soziale Beziehungen
-
Gestaltung familiärer und sozialer
Kontakte -
Konfliktberatung
-
Unterstützung bei persönlichen
Festen

Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben
-
Freizeitgestaltung
-
Sportliche Aktivitäten
-
Kulturelle und soziale Aktivitäten
Arten der Assistenzleistungen

1
Einfache Assistenz
Übernahme oder Begleitung von Tätigkeiten zur Alltagsbewältigung.
2
Qualifizierte Assistenz
Anleitung, Beratung und Befähigung zur eigenständigen Lebensführung durch pädagogische Fachkräfte.
Leistungen können als Einzel- oder Poolleistungen erbracht werden.
Finanzierung
Die Assistenzleistungen können finanziert werden durch:
-
die zuständigen Leistungsträger der Eingliederungshilfe
-
das persönliche Budget / Selbstzahlung
Der nächste Schritt
Vor Beginn der Assistenz erfolgt ein Beratungs- und Informationsgespräch, um
gemeinsam zu klären, ob und in welchem Umfang das Angebot geeignet ist.
