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Ambulanter Dienst

Schreibheft
Wohnen mit Unterstützung im eigenen Zuhause

Ambulanter Dienst

Wir unterstützen Menschen im eigenen Wohnraum bei ihrer individuellen Lebensführung durch Beratung, Begleitung und teilweise oder vollständige Übernahme einzelner Tätigkeiten.

Was bedeutet
,,Ambulanter Dienst” bei uns?

Selbstständig wohnen - mit verlässlicher Unterstützung

​

 

Ambulanter Dienst bedeutet Unterstützung im eigenen Zuhause. Unsere Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe werden dort erbracht, wo der Mensch lebt – im Einzelwohnen, im Paarwohnen oder in Wohn- und Hausgemeinschaften. Ziel ist es, Menschen mit einer wesentlichen psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung in ihrer eigenen Wohnung und im sozialen Umfeld zu ermöglichen. Die Unterstützung richtet sich ausschließlich nach dem individuell festgestellten Teilhabebedarf. Art, Umfang und Intensität der Assistenz werden im Rahmen der Gesamtplanung gemeinsam abgestimmt und regelmäßig überprüft. Ambulante Assistenz bedeutet dabei nicht Übernahme des Alltags, sondern Begleitung, Befähigung und – wo erforderlich – konkrete Unterstützung bei der Gestaltung eines eigenständigen Lebens.

 

Unser Grundsatz: So viel Hilfe wie nötig – so viel Selbstbestimmung wie möglich.

Ambulanter Dienst

Unser Verständnis von Wohnen

Wohnen bedeutet Selbstbestimmung.
Das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem man lebt, ist in der UN- Behindertenrechtskonvention verankert. Unsere ambulanten Leistungen knüpfen an dieses Verständnis an: Unterstützung richtet sich nicht nach einer Wohnform, sondern ausschließlich nach dem individuellen Teilhabebedarf.

 

Wir begleiten Menschen möglichst lange an dem Ort, den sie als ihr Zuhause gewählt haben.

Schreibheft

Für wen ist der ambulante Dienst geeignet?

i.S.d. §§2 Abs. 1, 99 SGB IX

Inhalte der Assistenzleistungen

Die Assistenz zur sozialen Teilhabe umfasst in der Regel insbesondere

Arten der Assistenzleistungen

Unterstützende Hände

1

Einfache Assistenz

Übernahme oder Begleitung von Tätigkeiten zur Alltagsbewältigung.

2

Qualifizierte Assistenz

Anleitung, Beratung und Befähigung zur eigenständigen Lebensführung durch pädagogische Fachkräfte.
Leistungen können als Einzel- oder Poolleistungen erbracht werden.

Finanzierung

Die Assistenzleistungen können finanziert werden durch:

  • die zuständigen Leistungsträger der Eingliederungshilfe

  • das persönliche Budget / Selbstzahlung

Der nächste Schritt

Vor Beginn der Assistenz erfolgt ein Beratungs- und Informationsgespräch, um
gemeinsam zu klären, ob und in welchem Umfang das Angebot geeignet ist.

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