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Für Leistungsträger & Fachstellen

Stukturierte Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe

Für Leistungsträger & Fachstellen

Die Kamlage & Kopmann GmbH ist ein 1997 gegründeter freier, privater Träger der Eingliederungshilfe mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Unternehmen hat sich auf die Betreuung, Begleitung und Förderung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, chronischen Suchterkrankungen und komplexen Unterstützungsbedarfen spezialisiert. Im Mittelpunkt steht dabei stets der Mensch mit seiner individuellen Lebensgeschichte, seinen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedarfen. Mit einem klaren fachlichen Profil und einem hohen Qualitätsanspruch verfolgt die Kamlage & Kopmann GmbH das Ziel, Menschen mit chronischer Beeinträchtigung ein sicheres, stabiles und menschenwürdiges Lebensumfeld zu bieten.

 

Dies geschieht durch differenzierte Wohn- und Betreuungsangebote, die sich konsequent an den Prinzipien der Teilhabe, Selbstbestimmung und Inklusion orientieren.

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Leistungsbereiche

Wir erbringen Leistungen zur Sozialen Teilhabe in folgenden Settings:

 

  • Besondere Wohnformen (stationäres betreutes Wohnen)

  • Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum

  • Einzel-, Paar-, Wohn- und Hausgemeinschaften


Die Leistungen sind personenzentriert und orientieren sich ausschließlich am individuell festgestellten Teilhabebedarf.

Zielgruppe

Leistungsberechtigt sind

 

  • erwachsene Personen mit einer wesentlichen psychischen und/oder geistigen Behinderung im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 99 SGB IX bzw. erwachsene Menschen mit einer chronischen Suchterkrankung und erheblichen psychosozialen, psychischen sowie körperlichen Folge- und Begleiterkrankungen bzw.

  • erwachsene Menschen (ab 18 Jahren) mit schweren und/oder chronifizierten psychischen Erkrankungen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit, Alltagsbewältigung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich beeinträchtigt sind.

 

 
Nicht zur Zielgruppe gehören u. a.:
  • Personen mit vorrangiger Pflegebedürftigkeit

  • Personen mit dauerhaftem nächtlichem Assistenzbedarf

  • Personen mit massivem Selbst- oder Fremdgefährdungspotenzial

  • Menschen mit unbehandelter schwerer Suchterkrankung und akuter Suchtdynamik mit Entzugserscheinungen

  • Menschen mit fortgeschrittener Demenz oder schweren organischen Hirnschädigungen

  • Menschen mit fehlender Kooperationsbereitschaft

Hilfeplanung & Bedarfsermittlung

Grundlage der Leistungserbringung ist die individuelle Gesamtplanung gemäß §§ 117
ff. SGB IX.

 

  • Bedarfsermittlung auf Grundlage der ICF

  • Zieldefinition im Gesamtplan

  • kontinuierliche Überprüfung des Zielerreichungsgrades

  • flexible Anpassung bei Bedarfsveränderungen


Die innerhalb der Bedarfsermittlung festgestellte notwendige Unterstützung und die damit verknüpften Ziele sind final ausgerichtet, d.h. die Leistungen der Eingliederungshilfe werden solange geleistet, wie die Teilhabeziele nach Maßgabe des Gesamtplans erreichbar sind (§ 104 Abs. 1 Satz 2 SGB IX). Es reicht dabei aus, dass das jeweilige Teilhabeziel irgendwann erreicht werden kann; es muss aber realistisch sein, weil ansonsten kein Leistungsanspruch dafür besteht.

Leistungsarten

Die Umsetzung erfolgt durch:

  • qualifizierte Assistenzleistungen (pädagogische Fachkräfte)

  • einfache Assistenzleistungen (Zusatzkräfte)

  • Einzel- und Poolleistungen

  • koordinierende Case-Management-Tätigkeiten

 

Eine nächtliche Rufbereitschaft (21–6 Uhr) ist im ambulanten Bereich vorgesehen.

Leistungsarten

Die Umsetzung erfolgt durch:

  • qualifizierte Assistenzleistungen (pädagogische Fachkräfte)

  • einfache Assistenzleistungen (Zusatzkräfte)

  • Einzel- und Poolleistungen

  • koordinierende Case-Management-Tätigkeiten

 

Eine nächtliche Rufbereitschaft (21–6 Uhr) ist im ambulanten Bereich vorgesehen.

Qualitätssicherung

Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage eines internen

 

  • Qualitätsmanagementsystems mit klar definierten Standards in:

  • Strukturqualität

  • Prozessqualität

  • Ergebnisqualität


Regelmäßige Fallbesprechungen, Teamformate und Dokumentation sichern
Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Personelle Ausstattung

Die Assistenz wird durch einen qualifizierten Personalmix erbracht, u. a.:

 

  • Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen

  • Psychologinnen und Psychologen

  • Heilpädagoginnen und Heilpädagogen

  • Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger

  • Suchttherapeutinnen und Suchttherapeuten

 

Ergänzt durch geeignete Zusatzkräfte.
Kontinuität in der Bezugsbetreuung ist handlungsleitend.

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt:

 

  • über den zuständigen Leistungsträger der Eingliederungshilfe

  • über das Persönliche Budget oder als Selbstzahlerleistung


Grundlage bildet eine Vergütungsvereinbarung gemäß §§ 123, 125 SGB IX.

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Zusammenarbeit

Vor Leistungsbeginn erfolgt ein Beratungs- und Informationsgespräch zur
Eignungsprüfung.

Eine enge Abstimmung mit Leistungsträgern sowie transparente Dokumentation sind Bestandteil unserer Arbeitsweise.

Kontakt für Fachstellen

Für Anfragen, Belegungsanfragen oder weiterführende Unterlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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